Elternmitarbeit

Schule kann nur in einem vertrauensvollen Miteinander von Eltern und Lehrkräfte gelingen. Dabei verbindet uns ein gemeinsames Ziel – die bestmögliche Entwicklung jedes einzelnen Kindes. Wir laden Sie daher herzlich ein, an unserem Schulleben teilzuhaben und es mitzugestalten.

 

So freuen wir uns im Rahmen von Festen, Projekten, Klassenausflügen oder Koch- und Bastelaktionen über Ihre Ideen und Mithilfe! Darüber hinaus haben Sie aber auch die Möglichkeit,
in allen im Schulgesetz vorgesehenen Gremien mitzuwirken.

 

 

Klassenelternvertreter

Spätestens 6 Wochen nach Schuljahresbeginn treffen sich die Eltern einer Klasse zum Elternabend, der Klassenpflegschaftssitzung. Bei der Klassenpflegschaftssitzung werden gemeinsam mit den Lehrkräften Themen besprochen, die die ganze Klasse berühren. Wichtigster Punkt ist dabei die Wahl des/der Klassenelternvertreter/in und dessen/deren Stellvertreter/in. Sie sind Vorsitzende der Klassenpflegschaft, laden dazu ein und bestimmen im Einvernehmen mit der Klassenlehrerin die Tagesordnung. Außerdem wirken Sie im Elternbeirat der Schule mit.

 

 

Elternbeirat

Der Elternbeirat ist die Vertretung der Eltern einer Schule. Er setzt sich zusammen aus den Elternvertretern und Elternvertreterinnen der einzelnen Klassen. Aus ihrem Kreis wählen sie die/den Elternbeiratsvorsitzende/n und deren/dessen Stellvertreter/in. Aufgabe des Elternbeirats ist es, der Elternschaft Gelegenheit zur Information und Aussprache zu geben, Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten und der Schule zu unterbreiten sowie das Miteinander von Schule und Elternhaus zu pflegen. Zudem wirken der/die Elternbeiratsvorsitzende sowie weitere Elternvertreter in der Schulkonferenz mit.

 

 

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das gemeinsame Gremium der Schule. Sie setzt sich zusammen aus der Schulleitung, dem/der Elternbeiratsvorsitzenden sowie Vertretungen der Lehrkräfte und Eltern.
Sie hat die Aufgabe, das Zusammenwirken von allen am Schulleben Beteiligten zu fördern, über Angelegenheiten, die für die Schule von wesentlicher Bedeutung sind, zu beraten und nach Maßgabe des Schulgesetzes zu beschließen.